GPDP verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sesta Impresa s.r.l.

Italien: Eine umfangreiche Untersuchung, an welcher neben der italienischen Datenschutzbehörde auch die Sondereinheit für Datenschutz und Technologiebetrug in Rom sowie Soldaten des Provinzkommandos der Guardia di Finanza von Verona beteiligt waren, fand nun mit der Beschlagnahmung mehrerer Datenbanken und dem Verhängen mehrerer Bußgelder ihren Abschluss.
Im Rahmen einer Razzia hatten Ermittler ein Netzwerk aus mehreren Unternehmen entdeckt, welche personenbezogene Daten für Direktmarketingzwecke missbrauchten. Die Daten waren teils widerrechtlich von diversen Datenbrokern gekauft worden.
Sesta Impresa s.r.l. wurde unter anderem das Versäumnis vorgeworfen, seine Handelspartner (einschließlich Mas s.r.l.) als Manager oder Untermanager der Verarbeitung und seine Mitarbeiter als Subjekte zu benennen, die zur Durchführung von Verarbeitungsvorgängen und somit zur Kommunikation von Kundendaten befugt sind.
Außerdem hatte das Unternehmen von den Agentenunternehmen individuelle Authentifizierungsdaten für den Zugang zu den IT-Plattformen der Energieunternehmen erworben, die nicht eindeutig Sesta Impresa zugeschrieben und anschließend der Genossenschaft Arnia zur Verfügung gestellt wurden, wodurch unbefugte Zugriffe auf die IT-Systeme von Energieunternehmen erfolgten. Auch hatte Sesta Impresa s.r.l. dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen nicht mitgeteilt, dass die Genossenschaft Arnia als Unterverwalter identifiziert wurde.
Gegen zwei Direktmarketinganbieter sowie einen Vertragspartner wurden ebenfalls Bußgelder verhängt.
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Veröffentlicht am: 06-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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