AEPD verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen SERVICIOS FINANCIEROS CARREFOUR, EFC., S.A.
Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, weil dieses ohne Rechtsgrundlage seine Daten in Zusammenhang mit einem früheren Schuldenstand verarbeitet hatte.
Der Beschwerdeführer war in der Vergangenheit bei SERVICIOS FINANCIEROS CARREFOUR, EFC., S.A. verschuldet gewesen, hatte seine Schulden jedoch bereits im Jahre 2017 beglichen und im Anschluss darauf eine Löschung seiner Daten erbeten. Als er später eine Kundenkarte beim Bußgeldempfänger beantragen wollte, wurde ihm diese mit dem Hinweis darauf verwehrt, dass für Personalausweisnummer beim Unternehmen eine entsprechende Markierung vorlag. Der Eintrag zu den (ehemaligen) Schulden des Beschwerdeführers war weiterhin aktiv.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 20.000 EUR wurde wegen Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung um je 20% auf 12.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 15-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de