CNIL verhängt 400.000 Euro Bußgeld gegen Sergic Immobilier (Dienstleister für Immobilien)
Frankreich: Ein Immobilienhändler sammelte über die Webseite unberechtigerweise personenbezogene Daten. Darüber hinaus war der unberechtigte Zugriff Dritter über die Webseite auf personenbezogene Daten möglich. So war das Herunterladen einer Steuerveranlagung unter einem anderen Namen möglich, sprich einer anderen Identität. Darüber hinaus waren mehrere tausend Dokumente frei zugänglich; darunter Kopien von Personalausweisen, Krankenkassenkarten, Steuererklärungen, Sterbeurkunden und Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Sozialversicherung, Invaliditätsrentenbescheinigungen, Scheidungsurkunden und Kontoauszüge.
Die Behörde sprach ein Bußgeld von 400.000 Euro aus; einerseits aufgrund der Schwere des datenschutzrechtlichen Missbrauchs und Umfangs, zum anderen weil die Handlungsbereitschaft des Immobilienhändlers nach Hinweis der Behörde Anfangs nur sehr zögerlich vonstatten ging. .
Veröffentlicht am: 27-09-2019
Quelle von dsgvo-portal.de