GPDP verhängt 45.000 Euro Bußgeld gegen Senseonics INC
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld gegen das US-Unternehmen, nachdem eine Beschwerde einer Privatperson eingegangen war. Inhalt der Beschwerde war der Versand einer E-Mail im Rahmen einer Informationskampagne, bei welcher ein Mitarbeiter versehentlich die Empfängeradressen in das „Cc“-Feld statt in das „Bcc“-Feld eingetragen hatte. In Folge dessen war es möglich, alle Empfänger einzusehen und so Rückschlüsse auf Gesundheitsdaten zu ziehen.
Während ihrer Untersuchung stellte die Behörde außerdem fest, das Nutzer bei der Installation der Diabetes-App des Unternehmens dazu aufgefordert wurden, die Nutzungsbedingungen der App sowie die Datenschutzerklärung mit einem Klick zu akzeptieren. Dies hinderte sie daran, ihre Einwilligung zu den einzelnen Verarbeitungsvorgängen einschließlich der Verarbeitung von Gesundheitsdaten gesondert zu erteilen.
Fairness- und Transparenzgrundsätze wurden ebenfalls verletzt, da die den Benutzern bereitgestellten Informationen unklar und unvollständig waren und das Unternehmen es versäumt hatte, seinen EU-Vertreter für alle Datenschutzfragen gemäß der DSGVO schriftlich zu benennen. .
Veröffentlicht am: 19-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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