AEPD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen SECURITAS DIREC ESPAÑA, SA
Spanien: Eine Privatperson legte Beschwerde gegen das Sicherheitsunternehmen ein, da dieses seiner Auskunftspflicht nicht nachkam.
Hintergrund war, dass der Betroffene 2015 Opfer eines Einbruchs wurde. Die vom Unternehmen auf dem Privatgrundstück installierte Alarmanlage war zerstört, die Person wurde jedoch nicht über den Zwischenfall benachrichtigt. Die Sicherheitsfirma erklärte in einem Anruf lediglich, dass ein Verbindungsproblem vorläge.
Daraufhin beantragte der Betroffene Zugang zu den Aufzeichnungen seiner Alarmanlage. Der Beklagte lehnte dies ab, da die Aufzeichnungen nicht in die Kategorie der personenbezogenen Daten fallen würden.
Die Datenschutzbehörde qualifizierte diesen Verstoß gegen die Auskunftspflicht als schwerwiegend. .
Veröffentlicht am: 29-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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