ANSPDCP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen SC CNTAR TAROM SA

Rumänien: Die rumänische Fluggesellschaft TAROM erhielt ein Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 4 DSGVO in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO. Ihr wird vorgeworfen, keine angmessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen zu haben, die sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten von Betroffenen ausschließlich zum bestimmten Zweck verarbeitet werden. Weiterhin seien die Maßnahmen nicht den Risiken einer unautorisierten Offenlegung oder eines unautorisierten Zugriffs angemessenen. .

Veröffentlicht am: 29-11-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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