CNIL verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen SAS UNIONTRAD COMPANY (Dienstleister für Übersetzungen)

Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat ein Übersetzungsbüro mit einer Geldbuße von 20.000 Euro belegt, da es seine Mitarbeiter mittels eines Videoüberwachungssystems fortlaufend überwachte. 
Das Übersetzungsbüro hatte in den Büroräumlichkeiten mehrere Videokameras installiert.  Mitarbeiter des Übersetzungsbüros informierten die Behörden, dass die Videoinstallation zur Überwachung der Mitarbeiter dienen würde. Das Unternehmen widersprach dem und begründete die Installation der Kameras dahingehend, dass diese der Sicherheit dienten. 
Bei einer örtlichen Prüfung stellte die französische Datenschutzbehörde fest, dass mindestens eine Kamera die Arbeitsplätze sowie einen Büroschrank mit Arbeitsunterlagen erfasste und damit letztendlich kontinuierlich überwachte. Nicht nur, dass die Mitarbeiter hierauf nicht offiziell hingewiesen worden sind, ihnen wurden auch keinerlei Informationen über das Überwachungssystem zur Verfügung gestellt. Wie die Behörde außerdem feststellte, sind auch jegliche zulässige Speicherfristen überschritten worden. 
Darüber hinaus hielt es das Übersetzungsbüro mit weiteren Regelungen der DSGVO nicht so genau. So existierte nur ein Systemzugang für alle Mitarbeiter, d.h. jeder Mitarbeiter hatte Zugriff auf die Projektdaten der Kollegen. Auch auf eine personalisierte E-Mail-Kommunikation wurde komplett verzichtet. In Anbetracht der Tatsache, dass das Übersetzungsbüro schwerpunktmäßig Texte aus den Bereichen Finanzen und Justiz bearbeitet und diese auch sensible Daten umfassen können, sind die IT-technischen Sicherheitsvorkehrungen, die die Behörde vorfand, nur als unzureichend zu bewerten. Trotz der Zahl an Verstößen gegen die DSGVO hat sich die französische Datenschutzbehörde auf ein Strafmaß von 20.000 Euro beschränkt.  .

Veröffentlicht am: 27-09-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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