AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen SANGIL Y GARCÍA, S.L.
Spanien: Der Betroffene war durch ein ehemaliges Interesse an dem Unternehmen in die Verteilerliste für einen Werbe-Newsletter aufgenommen worden. Obwohl der Betroffene nicht eingewilligt hatte, erhielt er mehrere unerwünschte Werbe- und Infomails.
Mildernd auf die Höhe des Bußgelds wirkte sich aus, dass kein größerer Betroffenenkreis ermittelt werden konnte und der Rahmen der unerlaubten Kontaktierung von der Datenschutzbehörde als klein bezeichnet wurde. .
Veröffentlicht am: 23-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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