GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen San Giorgio Jonico
Italien: Die Gemeine San Giorgio Jonico hatte über Jahrzehnte personenbezogene Informationen zu einem Bürger auf Ihrer Website verbreitet und auf Löschungs- und Berichtigungsanfragen des Betroffenen nicht angemessen reagiert. Darunter fielen auch Dokumente zu einer Gerichtsladung, sowie Angaben zum Prozessverlauf wie der Abtretung des Mandats und zur festgesetzten Aufwandsentschädigung. Die Datenschutzbehörde wertete dies als Verstoß gegen das Datenminimierungsgebot und stellte auch fest, dass es allgemein an einer Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Informationen auf der Website mangelt. Strafverschärfend wirkte sich die lange Dauer der Nicht-Berichtigung seitens der Gemeinde aus. .
Veröffentlicht am: 17-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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