AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen SALBEGAP, S.L.
Spanien: Das Unternehmen hatte im Eingangbereich eines Grundstückes mit mehreren Wohneinheiten ein Videoüberwachungssystem installiert, auf dem Personen erfasst wurden, die den öffentlichen Bereich um die Miethäuser betraten. Die Überwachung des Personenverkehrs wurde ohne Berücksichtigung der Angemessenheit und Darlegung von Erforderlichkeit eingeführt.
Der Verantwortliche hatte keine Genehmigung für den Betrieb der Videoüberwachungsanlage. Auch fehlte die Rechtsgrundlage für das Aufzeichnen des öffentlichen Bereiches. Weiterhin bemängelte die AEPD, dass auch das erforderliche Hinweisschild fehle.
Das ausgesprochene Bußgeld wurde mit der Auflage zur Deinstallation der Anlage verbunden. .
Veröffentlicht am: 11-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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