AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen SALAD MARKET, SL

Spanien: Das spanische Catering Unternehmen “Salad Market” hatte zum einen seinen Mitarbeitern keine Datenschutzhinweise in Bezug auf die Videoüberwachung in den Geschäftsräumen zur Verfügung gestellt, zum anderen ist es nicht den Informationspflichten beim Einsatz von Cookies auf der Website nachgekommen.  
Gemeldet wurden die jeweiligen Sachverhalte durch eine Mitarbeiterin des Unternehmens, die bei der Behörde eine Beschwerde einreichte. Die Untersuchungen der Datenschutzbehörde ergaben, dass die Videoüberwachung zwar gemäß den gesetzlichen Standarts installiert und verwendet wird, den Mitarbeitern hierfür jedoch keine rechtskonformen Datenschutzhinweise zur Verfügung gestellt wurden.
Zudem war der Cookie Banner auf der Website www.saladmarket.es nicht datenschutzkonform. Auf der ersten Seite gab es keine Möglichkeit zur Abwahl aller technisch nicht erforderlichen Cookies. Auch auf der zweiten Ebene, im Bereich “Cookie Richtlinie”, war es nicht möglich, alle technisch nicht erforderlichen  Cookies abzulehnen.
Diese Verstöße hat die spanische Datenschutzbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro geahndet. Mit der in Spanien üblichen Discount-Möglichkeit bot sich dem Unternehmen die Reduzierung des Bußgeldes auf 1.800 Euro an, da der Beklagte ohne Widerspruch gegen den Bescheid eine fristgemäße Zahlung getätigt hat. .

Veröffentlicht am: 10-06-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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