CNIL verhängt 200.000 Euro Bußgeld gegen SAF LOGISTICS
Frankreich: Ein Mitarbeiter des Luftfrachttransportunternehmens reichte Beschwerde ein, dass SAF LOGISTICS Daten über das Privatleben seiner Angestellten sammelte. Daraufhin stellte die Datenschutzbehörde (CNIL) Untersuchungen an.
Für ein Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit im chinesischen Mutterunternehmen von SAF wurde ein Formular versendet. In diesem waren Mitarbeiter dazu aufgefordert, detaillierte Angaben, unter anderem zur ethnischen und politischen Zugehörigkeit, Gesundheitsdaten sowie allen Familienangehörigen zu machen. Für die Verarbeitung sensibler Daten lag laut Behörde jedoch keine gültige Rechtsgrundlage, wie eine freiwillige und informierte Einwilligung, vor. Außerdem wertete sie diese Erhebung als einen unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Angestellten.
Während ihrer Untersuchung stellte die CNIL zusätzlich fest, dass das Unternehmen Strafregisterauszüge zu Mitarbeitern aufbewahrte, obwohl SAF in vielen Fällen nicht die Genehmigung hatte, dieses einzusehen und in keinem Fall diese Daten speichern durfte.
Schlussendlich kritisierte die CNIL die mangelnde Zusammenarbeit des Unternehmens. So bat die Datenschutzbehörde um eine Übersetzung des Formulars. Die französische Version enthielt jedoch nicht die Felder, in denen die ethnische und politische Zugehörigkeit sowie die Blutgruppe erhoben wurden. Außerdem verwendete SAF das Formular weiter, auch nachdem es der Behörde mitgeteilt hatte, diese Erfassung personenbezogener Daten eingestellt zu haben. .
Veröffentlicht am: 28-09-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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