GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Südtiroler Gesundheitsamt

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson.
Der Antragsteller, welcher als ärztlicher Leiter bei dem Gesundheitszentrum arbeitete, hatte einen Antrag gestellt, um Informationen über die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten, die im Zusammenhang mit seiner Suspendierung standen.
Auf diese Anfrage erhielt er jedoch keine ausreichende Antwort. .

Veröffentlicht am: 19-10-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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