GPDP verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen Rossi Carta Srl Unipersonale

Italien: Eine Privatperson legte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde aufgrund des Erhalts unerwünschter Werbe-E-Mails ein. Auch die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen brachte keine Besserung, da den Antragsteller nach der Anfrage trotzdem weitere E-Mails erreichten.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass das Content Management-System des Unternehmens massiv veraltet war, weshalb es trotz einer Sperrung der E-Mail-Adresse der Privatperson zu weiteren Nachrichten gekommen war. Außerdem hatte das Unternehmen versäumt, die Behörde über den Vorfall zu informieren, obwohl es wiederholt durch den Antragsteller darauf hingewiesen wurde.
Zuletzt stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen die Website, auf der sie die Daten von potentiellen Kunden erfasst hatte, nicht ordnungsgemäß deaktiviert hatte. .

Veröffentlicht am: 15-06-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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