AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen ROMESTONE, S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde erreichte eine Beschwerde eines Mieters eines Mehrfamiellien-Wohnhauses. Der Vermieter hatte in Abwesenheit der Mietenden eine Videoüberwachungskamera installiert, welche den Eingangsbereich des Mietobjektes erfasste.
Die Behörde stellte fest, das der Vermieter sich nicht um die Einwilligung der Mieter gekümmert hatte, und die Kamera somit rechtswidrig installiert und betrieben hatte. .
Veröffentlicht am: 17-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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