Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 2.500 Euro Bußgeld gegen Restaurantbetreiber

Berlin: Eine Privatperson legte Beschwerde ein, da sie unerwünscht kommerzielle E-Mails eines Restaurants erhalten hatte.
Hintergrund war, dass der Betroffene während der Covid-19-Pandemie zum Zweck der Kontaktnachverfolgung seine personenenbezogenen Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen musste, um das Restaurant besuchen zu dürfen. Auch nach Widerspruch gegen den Versand der Newsletter erhielt er eine weitere werbliche E-Mail durch den Betreiber.  .

Veröffentlicht am: 08-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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