LDA Brandenburg verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Restaurantbetreiber
Brandenburg: Infolge der Corona-Pandemie ließ eine Gaststättenbetreiberin ihre Gäste ein Formular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen. Unter anderem war neben einer vollständigen Anschrift auch eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Erhebung dieser war jedoch laut der Eindämmungsverordnung nicht vorgesehen.
Die Restaurantbetreiberin nutzte die E-Mail-Adressen anschließend, um einen Newsletter zu senden. Die Betroffenen hatten jedoch nicht ihre Einwilligung zu der Verwendung ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken gegeben. Sowohl die Erhebung als auch die weitere werbliche Verwendung der E-Mail-Adressen war somit unrechtmäßig.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz verhängte ein Bußgeld im unteren fünfstelligen Bereich. .
Veröffentlicht am: 02-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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