AEPD verhängt 3.500 Euro Bußgeld gegen RESIDENCIAS AITA Y AMA BARAKALDO, S.L.,
Spanien: In einer Beschwerde gegen das Unternehmen wurde gerügt, dass dieses gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen habe, indem es das Kündigungsschreiben der betroffenen Person an alle Mitarbeiter des Unternehmens geschickt habe. Dieses Dokument soll in einer WhatsApp-Gruppe verschickt worden sein, in der den Arbeitnehmern mitgeteilt wurde, dass die Beschwerdeführerin entlassen worden sei. Außerdem enthielt die Nachricht den Hinweis, dass das Entlassungsschreiben beigefügt sei.
Die behördlichen Untersuchungen bestätigten dieses Vorgehen. Aufgrund des Verstoßes gegen Art. 5 Abs.1 lit. f DSGVO ordnete die Behörde ein Bußgeld in Höhe von 2.000 EUR an, der Verstoß gegen Art. 32 DSGVO wird mit einer Höhe von 1.500 EUR belangt.
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Veröffentlicht am: 06-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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