VDAI verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Registrų centras
Litauen: Der Beklagte ist ein staatliches Unternehmen, welches mit der Verwaltung mehrerer litauischer Register (z.B. des Handelsregisters) betraut ist. Bei diesem war es am 20. Juli zu einer Datenpanne gekommen, welche 22 jener Register betroffen hatte. Im Anschluss daran veranlasste die litauische Datenschutzbehörde eine Überprüfung der Datenschutzpraxis des Unternehmens.
In Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Behörde inadäquate technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten fest: Die vom Bußgeldempfänger implementierten Maßnahmen genügten weder, um eine kontinuierliche Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Daten zu gewährleisten, noch um die Verfügbarkeit der Daten nach Zwischenfällen wiederherstellen zu können.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde mildernd berücksichtigt, dass die Datenpanne nicht das Ergebnis willentlichen Handelns war, der Beklagte mit der Datenschutzbehörde kooperierte und sich bemüht hatte, kompromittierte Daten wiederherzustellen. Auch hatte keiner der Betroffenen einen materiellen Schaden durch den Vorfall erlitten. Ebenso hatte die Datenschutzbehörde zur Kenntnis genommen, dass das Unternehmen bei der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen vom litauischen Staat und verschiedenen staatlichen Institutionen abhängig ist. .
Veröffentlicht am: 02-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.