Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Regionalwahlkandidat
Griechenland: Der Beschwerdeführer wurde im Zusammenhang mit einer Regionalwahl im Mai 2019 zweimalig mit Wahlwerbung kontaktiert, ohne zu dem Sender zuvor einen persönlichen Kontakt gehabt zu haben. Es lag keine nachweisbare Einwilligung des Betroffenen vor.
Der Wahlkandidat gab an, um die 500 Personen aus seinem aktuellen und früheren persönlichen Umfeld derart kontaktiert zu haben, eine Widerspruchsmöglichkeit wurde jedoch allgemein nicht bereitgestellt. Beim Beschwerdeführer handelte es sich jedoch wohl um einen Zahlendreher in der Nummer, da dieser auch nicht mit Namen in der Liste geführt wurde.
Die Kooperation mit der Datenschutzbehörde milderte das Bußgeld für den Politiker. .
Veröffentlicht am: 18-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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