AEPD verhängt 4.200 Euro Bußgeld gegen RECICLAJES ECOLÓGICOS MELJACAN, S.L.
Spanien: Das Unternemen hatte den Antragsteller auf dem Handy angerufen, und zu dem Stromvertrag des Hauses seiner verstorbenen Eltern befragt. Nachdem der Antragssteller eine solche Kommunikation ablehnte und dem Anrufer erklärte er wolle in Zukunft nicht belästigt werden, erhielt er von dem Unternehmen eine SMS, in welcher er noch einmal mit “Ja” eine solche Ablehnung bestätigen sollte.
Tatsächlich handelte es sich dabi aber um einen Liefervertrag für einen neuen Stromtarif, ein “Ja” als Antwort hätte den Vertragsschluss zur folge gehabt. Auch in den folgenden Tagen erhielt der Antragsteller bis zu 10 Anrufe am Tag. Auch auf das Auskunftsersuchen an das Unternehmen erhielt der Antragsteller keine Antwort. Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde außerdem fest, dass Besucher der Website die Cookies nicht abstellen konnten.
Aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 7.000 EUR um je 20% auf 4.200 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 01-09-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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