AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Rechtsanwältin
Spanien: Die Beschwerde richtete sich gegen eine Rechtsanwältin. Nach Aussage der Antragstellerin hatte die Anwältin Unterlagen mit personenbezogenen Daten ohne die Zustimmung der betroffenen Person an Dritte übermittelt. Die Dokumente, unter welchen sich unter anderem ein Originalurteil befand, waren mit dem Ziel über WhatsApp versendet worden für die berufliche Tätigkeit der Anwältin Werbung zu betreiben.
Die behördlichen Untersuchungen kamen zu dem Schluss, dass die Anwältin gegen Art. 6 DSGVO, den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit sowie gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund der Datenverarbeitung ohne Zustimmung verstoßen hatte.
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Veröffentlicht am: 06-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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