BfDI Rheinland-Pfalz verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Rechtsanwalt
Rheinland-Pfalz: Ein Rechtsanwalt aus Rheinland-Pfalz hatte eine offene Forderung gegen einen Mandanten ausstehen, der als Handwerker tätig war. Die Schuld lag im vierstelligen Bereich. Nachdem ein Mitarbeiter der Anwaltskanzlei glaubte, den vermeintlichen Handwerker auf einem benachbarten Grundstück gesehen zu haben, erwirkte der Rechtsanwalt mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers ein vorläufiges Zahlungsverbot gegen das Ehepaar. Zahlungen sollen demnach nicht direkt an den Handwerker, sondern an den Rechtsanwalt gehen.
Es stellte sich jedoch heraus, dass der beschuldigte Handwerker mit dem dort Beschäftigten nur den Namen teilte, es sich jedoch nicht um die gleiche Person handelte. Da der Anwalt grob fahrlässig sowohl die Daten des unbeteiligten Handwerkers als auch die des Ehepaars verarbeitet hatte und die Verwechslung zudem nicht der Aufsichtsbehörde meldete, verhängt diese ein Bußgeld von 8.000 Euro. Der Anwalt hätte zudem die Sorgfaltspflicht walten lassen müssen, über eine erweiterte Meldeauskunft genau die Identität des Beschuldigten zu überprüfen. .
Veröffentlicht am: 21-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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