AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Rechtsanwalt
Spanien: Ein Rechtsanwalt hatte im Rahmen eines Verfahrens, für welches er als Anwalt tätig war, Mieter eines Wohnhauses vorgeladen. Dafür verwendete er Dokumente, bei denen auf der Rückseite personenbezogene Daten anderer Mieter zu sehen waren, die ebenfalls für das Verfahren relevant waren. Auf der Rückseite der Dokumente standen die Namen der Mieter, unter anderem auch der Name eines Minderjährigen.
Die spanische Aufsichtsbehörde (aepd) sah darin einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO, da der Verantwortliche keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Art. 32 Abs. 1 DSGVO getroffen hat und ahndete dies mit einem Bußgeld in Höhe von 2000 Euro. .
Veröffentlicht am: 09-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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