GPDP verhängt 40.660 Euro Bußgeld gegen RCS Mediagroup Spa
Italien: Eine Zeitung hatte Fotos veröffentlicht, die Momente des Privatlebens einer bekannten Person wiedergaben. Die Bilder zeigten die Interessentin ohne ihr Wissen, während sie sich in Begleitung eines Bekannten in ihrer Wohnung im vierten Stock eines Gebäudes aufhielt. Die Aufnahmen waren aus einem auf der Straße geparkten Auto aufgenommen worden.
Die Datenschutzbehörde sah in dem Vorgehen klare Verstöße gegen die Grundsätze der Fairness und Transparenz. Auch bekannte Personen, die bereit sind sich dem „Medien-Rampenlicht“ zu unterwerfen, haben ein Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit.
Die Behörde stellte fest, dass die Bilder nicht nur illegal erworben worden waren, sondern ihre spätere Verwendung auch gegen die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten verstieß.
Neben dem Bußgeld ordnete die Behörde auch das Verbot der weiteren Verbreitung der Fotos an, was sich auch auf die Onlinepräsenz und das historische Archiv der Zeitung bezog. .
Veröffentlicht am: 26-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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