AEPD verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen RAMONA FILMS, S.L.
Spanien: Das Unternehmen RAMONA FILMS, S.L. (ehemals KALANDRAKAS FILMS, SL), verwies in der Datenschutzerklärung des von ihm betriebenen Erotikfilportals noch auf das obsolete Ley Orgánica 15/1999. Aktuell ist das Ley Orgánica 3/2018. Die spanische Datenschutzbehörde wertete das als eine Verletzung der Informationspflicht des Bußgeldempfängers.
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Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 10.000 EUR setzte sich zusammen aus 5.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO und 5.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 22 Abs. 2 LSSI. Wegen freiwilliger Zahlung wurde sie um 20% auf 8.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 14-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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