AEPD verhängt 19.600 Euro Bußgeld gegen RADIOTELEVISIÓN DEL PRINCIPADO DE ASTURIAS

Spanien: Ein Beschäftigter hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Radiosender eingelegt. Grund war die Videoüberwachung der Geschäftsräume durch insgesamt 14 Videokameras, welche sich rund um die Uhr in Betrieb befanden.
Die Überwachung war von RADIOTELEVISIÓN DEL PRINCIPADO DE ASTURIAS mit der Sicherung der Räumlichkeiten begründet worden. Die Kameras erfassten dabei jedoch die Büroräume der Mitarbeiter auf eine dafür nicht erforderliche Weise. So war beispielsweise im Bild einer auf den Eingang gerichteten Kamera grundlos auch ein beträchtlicher Teil eines für die Beschäftigten wichtigen Aufenthaltsbereichs zu sehen. Die Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung.
Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, indem er die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die im Zuge der Überwachung von ihm vorgenommene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte.
Das Bußgeld setzt sich zusammen aus 16.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 3.600 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 12 DSGVO. Ersteres war nach fristgemäßer Zahlung von ursprünglich 20.000 EUR um 20% und letzteres aufgrund fristgemäßer Zahlung und Schuldeingeständnis von ursprünglich 6.000 EUR um je 20% reduziert worden. .

Veröffentlicht am: 08-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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