AEPD verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen QUALITY-PROVIDER S.A.
Spanien: Nachdem sich eine Privatperson bei der spanischen Datenschutzbehörde gemeldet hatte, begann diese Untersuchungen anzustellen.
Der Antragsteller war von einer Immobilienagentur kontaktiert worden. Nachdem er nach dem Ursprung seiner Daten gefragt hatte, wurde er auf eine Website verwiesen. Die Website enhielt eine Datenbank, in welcher unter anderem der Name und die Adresse des Antragstellers hinterlegt waren.
Als der Antragsteller die Löschung seiner Daten beantragte, wurde er aufgefordert eine Kopie seines Personalausweises zu hinterlegen. Als er sich weigerte, diese Kopie zur Verfügung zu stellen, wurde seine Löschunganfrage nicht bearbeitet. .
Veröffentlicht am: 02-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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