Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen PURPLE SEA MΟΝΟΠΡΟΣΩΠΗ ΙΚΕ
Griechenland: Zwei ehemalige Beschäftigte reichten bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Grund war die unrechtmäßige Videoüberwachung von Mitarbeitern in den Büroräumen von PURPLE SEA MΟΝΟΠΡΟΣΩΠΗ ΙΚΕ.
Die Kameras waren aus Sicherheitsgründen angebracht worden, als die Büroräume noch nicht von Kunden frequentiert wurden und einige Mitarbeiter aus Gründen der Praktikabilität regelmäßig in den Büros übernachteten. Der Bußgeldempfänger gab an, die Kameras später nicht entfernt zu haben, um keine Umbauarbeiten durchführen zu müssen und für den Fall, dass sich die Verwendung der Räume in Zukunft ändert und die Kameras wieder gebraucht werden.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Transparenz und der Zweckbindung aufseiten des Beschwerdegegners. Darüber hinaus stellte die Behörde eine Verletzung der Rechenschaftspflicht des Bußgeldempfängers fest, weil PURPLE SEA MΟΝΟΠΡΟΣΩΠΗ ΙΚΕ nicht nachweisen konnte, dass die mit dem Kamerabetrieb einhergehende Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen rechtmäßig erfolgt war. .
Veröffentlicht am: 15-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de