APD verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Proximus NV
Belgien: Das Telekommunikationsunternehmen Proximus, welches regelmäßig ein eigenes öffentliches Telefonbuch publiziert, hatte dem Beschwerdeführer zugesichert, keine personenbezogenen Daten mehr zu verarbeiten und andere Herausgeber des Verzeichnisses über den Widerruf zu informieren. Diesen hatte der Betroffene zuvor eingereicht und damit seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten entzogen. Allerdings wurden später sowohl im eigenen Verzeichnis, als auch in denen der anderen Herausgeber die Daten des Beschwerdeführers weiter verarbeitet. Die belgische Behörde verhängte gegen Proximus NV als Verantwortlicher für die Verarbeitungsaktivität ein Bußgeld von 20.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 31-08-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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