AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Privatvermieter

Spanien: Der Betroffene hatte der Datenschutzbehörde gemeldet, dass der private Vermieter seines Hauses, welcher gleichzeitig sein Nachbar war, eine Videoüberwachungsanlage so ausgerichtet hatte, dass dessen privater Raum dort mit erfasst würde. So lichtete eine der Kameras den Garten des Betroffenen ab, während eine zweite Kamera dessen Eingangsbereich erfasste. Dies stellt eine unangemessene Kontrolle des privaten und geschützten Raumes des Betroffenen dar, der darüber hinaus auch nicht über die Überwachung informiert worden war. Dem Vermieter wurde die Entfernung der Kameras aufgetragen, sowie die Zahlung einer Sanktion von 2.000 Euro.  .

Veröffentlicht am: 12-10-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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