Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Privatschule
Griechenland: Die griechische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen eine nicht namentlich genannte Privatschule, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter Beschwerde aufgrund des Videoüberwachungssystems der Einrichtung eingereicht hatte.
Zentral ergab die Untersuchung der Behörde, dass der Betrieb des Systems unrechtmäßig erfolgte, da kein berechtigtes Interesse für die Überwachung vorlag es es daher an einer Rechtsgrundlage mangelte.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger sowohl seine Rechenschaftspflicht als auch seine Informationspflicht verletzt. So waren Eltern und Lehrer nur mündlich über die Funktionsweise der Videoüberwachung informiert worden und es existierte kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Außerdem wurde im Rahmen der Videoüberwachung gegen den Grundsatz der Zweckbindung verstoßen.
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Veröffentlicht am: 20-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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