APD verhängt 6.400 Euro Bußgeld gegen Privatpersonen
Belgien: Eine Privatperson legte gegen ihre Vermieter, ebenfalls Privatleute, Beschwerde ein. Diese hatten das Gebäude, in dem die Wohnung der beschwerdeführenden Person liegt, verkaufen wollen und hatten zu diesem Zweck eine Broschüre erstellt. In der Broschüre waren auch Informationen zu der mietenden Person enthalten, darunter ihre Lohnabrechnung, die so potenziellen Kaufinteressenten unerlaubt offengelegt wurde.
Der Mieter verlangte, dass seine Daten gelöscht werden. Dies geschah auch, jedoch kamen die Vermieter einer weiteren Informationsanfrage seitens des Mieters nicht nach. .
Veröffentlicht am: 23-05-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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