APD verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Belgien: Die belgische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte eine unerwünschte Werbe-E-Mail von der beklagten Person erhalten, der sie jedoch nie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt hatte. Der Beklagte reagierte auf eine Informationsanfrage nicht mit der Auskunft über gesammelte Daten, sondern behauptete lediglich, diese gelöscht zu haben. Dies hatte der Beschwerdeführer nicht verlangt. Zusätzlich erhielt der Beschwerdeführer weitere Werbe-Mails nach der angeblichen Löschung.
Die Untersuchung ergab, dass der Bußgeldempfänger die Daten der beschwerdeführenden Person im Zuge der Übernahme eines insolventen Fußballvereins erhalten hatte. Daraufhin hatte er sie unrechtmäßig für den Versand von Werbung genutzt. .
Veröffentlicht am: 29-08-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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