AEPD verhängt 800 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf einen Hinweis der Lokalpolizei. Diese hatte festgestellt, dass es am Haus einer Privatperson eine Videoüberwachungsanlage gab, die auch die Straße erfasste. Diese war zwar ausgeschildert, jedoch enthielt die Beschilderung keine Informationen über den Datenverantwortlichen. Außerdem gab es keine Genehmigung für die Erfassung des öffentlichen Raums.
Das ursprüngliche Bußgeld von 1.000 EUR, bestehend aus zwei Strafen von je 500 EUR, wurde nach freiwilliger Zahlung auf 800 EUR herabgesetzt. .

Veröffentlicht am: 20-06-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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