AEPD verhängt 800 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf einen Hinweis der Lokalpolizei. Diese hatte festgestellt, dass es am Haus einer Privatperson eine Videoüberwachungsanlage gab, die auch die Straße erfasste. Diese war zwar ausgeschildert, jedoch enthielt die Beschilderung keine Informationen über den Datenverantwortlichen. Außerdem gab es keine Genehmigung für die Erfassung des öffentlichen Raums.
Das ursprüngliche Bußgeld von 1.000 EUR, bestehend aus zwei Strafen von je 500 EUR, wurde nach freiwilliger Zahlung auf 800 EUR herabgesetzt. .

Veröffentlicht am: 20-06-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

Globeria Datenschutz zeichnet sich als einer der führenden Anbieter von DSGVO-Dienstleistungen in Deutschland aus und bietet umfassende Lösungen durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB). Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Anforderungen der DSGVO-Compliance und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben effizient erfüllt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für herausragenden Datenschutz und professionelles Datenschutzmanagement.

Wir betreuen Kunden in Berlin, Frankfurt, München, Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg und bundesweit in ganz Deutschland, einschließlich der erweiterten DACH-Region.
Arbeitszeiten: Montag-Freitag, 09:00-17:00
© 2025 Globeria Consulting GmbH. Alle Rechte vorbehalten.