AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte eine Videoaufnahme einer Gerichtsverhandlung, an der sie als Streithelfer teilgenommen hatte, auf YouTube gefunden.
Dabei stellte die klagende Person fest, dass neben den vollen Namen der Teilnehmenden auch ihre Position im Verfahren sowie Bild- und Stimmaufnahmen zu sehen waren. Keine der personenbezogenen Daten waren von der beklagten Person, die den Upload vorgenommen hatte, unkenntlich gemacht worden. Die Aufnahme aus dem Juli 2021 wurde später archiviert.
Die Behörde stellte fest, dass das ungeschwärzte Video die personenbezogenen Daten der im Video abgebildeten Personen verletzte und betonte, dass aufgrund der gerichtlichen Natur der Videoaufnahme besondere Sorgfalt angemessen gewesen wäre.
Zusätzlich zu dem verhängten Bußgeld muss die beklagte Person die im Video abgebildeten Personen in Bild, Ton und Untertiteln unkenntlich machen sowie alle Links zu Seiten und Dokumenten, die die Identifizierung möglich machen könnten, entfernen.
Nachtrag vom 02.04.2024:
Nachdem der Angeklagte Revision einlegte und sich darauf bezog, dass der Kläger nie Kontakt mit ihm aufgenommen habe, um die Daten löschen zu lassen, wurde die Strafe auf 5.000 EUR um die Hälfte reduziert. .
Veröffentlicht am: 27-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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