GPDP verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Italien: Die Datenschutzbehörde erhielt eine Beschwerde, dass ein Wohungseigentümer Videoüberwachungskameras installiert hatte, welche unter anderem den Parkplatz und die öffentliche Straße erfassten. Dies geschah, ohne dass die Wohnungseigentümergemeinschaft davor informiert worden war. Die Datenschutzbehörde sieht für diese weitreichende Überwachung kein berechtigtes Interesse vorliegen und verhängte ein dementsprechendes Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 16-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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