BayLDA verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Bayern: Die Bayerische Datenschutzbehörde hat eine vierstellige Geldbuße gegen eine Privatperson verhängt, die einen AirTag am Auto einer anderen Person angebracht hatte, um deren Standort zu ermitteln.
Die Behörde sah die Haushaltsausnahme in diesem Fall aus mehreren Gründen nicht erfüllt, und bewertete den Eingriff als sehr intensiv.
Die Summe der 2023 erteilten Bußgelder, die in Bayern verhängt wurden, beträgt zusammengefasst 3,8 Mio. EUR .

Veröffentlicht am: 15-06-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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