AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson, die sich über das Vorhandensein mehrerer Überwachungskameras an und in einer Mietwohnung beschwerte.
Der Antragsteller stellte beim Betreten der Mietwohnung fest, dass sich sowohl an der Vordertür als auch im Eingangsbereich Überwachungskameras befanden, die bei Bewegungsaufzeichnungen starteten.
Der Antragsteller wurde beim Anmieten der Wohnung nicht über die Kameras und die damit verbundene Datenverarbeitung informiert. .
Veröffentlicht am: 02-12-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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