AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Eine Privatperson legte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, nachdem eine Videoaufnahme, in der der Betroffene stark alkoholisiert auf einer Straße unterwegs ist, auf Facebook hochgeladen und anschließend auf weiteren sozialen Netzwerken und WhatsApp verbreitet worden war.
Bei der Verhängung des Bußgeldes berücksichtigte die Behörde weitere erschwerende Umstände. So ist in der Aufzeichnung zu hören, wie die aufnehmende Person den Beschwerdeführer beleidigt statt ihm in der heiklen Situation zu helfen. Das Video wurde anschließend mit der vollen Absicht, der Privatperson zu schaden, verbreitet. Der Betroffene ist außerdem eindeutig identifizierbar. .

Veröffentlicht am: 28-08-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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