AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die Beschwerde richtete sich gegen eine Privatperson.
Die beklagte Partei war sowohl Arbeitgeber als auch Vermieter des Antragstellers. Bevor es jedoch zu einem Mietverhältnis gekommen war, hatte der Antragsteller bei dem Beklagten einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, und im Rahmen dessen seine Kontodaten an den den Arbeitgeber übemittelt. Als es zu einem Mietvertrag kam, verwendete der Beklagte die vom Antragsteller übermittelten Kontodaten, um die Mietzahlung einzuziehen. Dafür hatte der Antragsteller aber keine Genehmigung erteilt. .
Veröffentlicht am: 29-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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