AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien:
Der Beschuldigte hatte zwei Videokameras an seinem Haus installiert, welche auf die Zufahrtsstraße des Beschwerdeführers gerichtet waren. Die spanische Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
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Veröffentlicht am: 24-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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