AEPD verhängt 180 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde folgte der Beschwerde einer Privatperson. Sie stellte während ihrer Untersuchung fest, dass der Nachbar des Beschwerdeführers Videoüberwachungskameras installiert hatte, welche auch das angrenzende Grundstück erfassten.
Aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde der urpsrüngliche Bußgeldbetrag von 300,00 EUR auf 180,00 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 27-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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