AEPD verhängt 180 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien:
Eine Privatperson legte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein. Hintergrund war, dass ein Nachbar zwei Videoüberwachungskamera installiert hatte, die auch den öffentlichen Raum aufzeichneten und somit Passanten und besonders die Familie des Beschwerdeführers beinträchtigten.
Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass keine Genehmigung für den Betrieb des Überwachungssystems vorlag.
Aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung wurde das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 300 EUR um jeweils 20% auf 180 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 16-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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