APD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Belgien: Eine Privatperson reichte bei der belgischen Datenschutzbehörde Beschwerde ein, nachdem ein Geschäftspartner mehrere Telefongespräche aufgezeichnet hatte.
Der Antragsteller war beauftragt worden, für den Beklagten eine Website zu designen und zu entwickeln. Innerhalb der Planungsphase hatte es mehrere Telefongespräche gegeben, in welchen die funktionale Umsetzung und Gestaltung der Website besprochen wurden. Diese Gespräche wurden aber ohne das Wissen des Antragstellers aufgezeichnet, um Rechtssicherheit für die Umsetzung zu gewährleisten. Als es zu einem späteren Zeitpunkt zu Unstimmigkeiten über die Erfüllung der Vereinbarung kam, und der Antragsteller von den Aufzeichnungen erfuhr, forderte er, diese einzusehen. Der Beklagte verweigerte sich der Anfrage nachzukommen.
Die Behörde stellte umfassende Untersuchungen an und kam zu dem Schluss, dass dem Antragsteller ein Zugriff zu den Aufzeichnungen hätte gewährt werden müssen und wertete das Verhalten des Beklagten als einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht. .
Veröffentlicht am: 17-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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