AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die Beschwerde richtete sich gegen eine Privatperson, die eine E-Mail ohne Blindkopien an ca. 190 verschiedene Empfänger übersandt hatte. In der E-Mail geht es um Werbung für eine Veranstaltung. Eine dahin gehende Einwilligung wurde nicht erteilt. Die Höhe der Geldbuße setzte sich aufgrund des Verstoßes gegen die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in Höhe von 3.000 EUR und dem den Verstoß gegen das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen in Höhe von 2.000 EUR zusammen.
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Veröffentlicht am: 22-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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