AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde erreichte eine Beschwerde über das Vorhandensein von Videoüberwachungskameras, welche ohne die entsprechende ordnungsgemäße Beschilderung auf den öffentlichen Raum gerichtet waren.
Die Behörde stellte im Rahmen von Untersuchungen fest, dass tatsächlich ein Hinweisschild fehlte, das darauf hinweist, dass es sich um eine Videoüberwachungszone handelt. Zudem kam es zur missbräuchlichen Verwendung der mit dem System aufgenommenen Bilder.
Aufgrund des Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO wird eine Buße in Höhe von 900,00 EUR verhangen. Dazu kommen 300,00 EUR Geldbuße für den Verstoß gegen Art. 13 DSGVO.
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Veröffentlicht am: 07-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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