AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Eine Privatperson erhob Beschwerde, da auf dem Nachbargrundstück eine unsachgemäße Installation einer Videoüberwachungskamera vorgenommen wurde. Die Kamera war so ausgerichtet, dass Rechte Dritter beeinträchtigt wurden, da diese Gemeinschaftsbereiche erfasste. Zudem wurde die Installation nicht von der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt.
Neben dem Bußgeld infolge de Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO wurde dem Verantwortlichen auferlegt, die Kameras zu entfernen.
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Veröffentlicht am: 06-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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