AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Ein Nachbar des Beschwerdeführers hatte auf seinem Grundstück Videoüberwachungskameras installiert, die unter anderem auch das Grundstück des Antragsstellers abdeckten. Die AEPD stellte fest, dass eine solche umfangreiche Videoüberwachung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung darstellt. .

Veröffentlicht am: 25-01-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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