HmbBfDI verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Hamburg: Nach einer Meldung der Polizei Hamburg, bei welcher die Polizisten eine an der Windschutzscheibe eines Fahrzeuges angebrachte Dashcam fesgestellt hatten, stellte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Untersuchungen an.
Im Rahmen dieser Untersuchung stellte die Behörde fest, dass die Dashcam während der gesamten Fahrt aufzeichnete und so auf nahezu allen gespeicherten Videos Kfz-Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer sowie Fußgänger und Radfahrer deutlich zu erkennen waren. Außerdem hatte der Fahrer die Funktion, bei welcher Aufzeichnungen nur Anlassbezogen durchgeführt wurden, nicht aktiviert.
Der HmbBfDI verhängte wegen dieses Verstoßes ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich. .
Veröffentlicht am: 14-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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